Menschenrechtslage in Deutschland

Die Menschenrechtslage in Deutschland wurde zum erstenmal vom UN-Menschenrechtsrat überprüft. Der UN-Menschenrechtsrat praktiziert seit dem vergangenen Jahr ein neues Prüfungsverfahren: den Universal Periodic Review (UPR). Am 2. Februar 2009 stand erstmals die Menschenrechtslage in Deutschland auf dem Prüfstand des UPR in Genf. Die Bundesregierung präsentierte sich in ihren mündlichen Einlassungen im UPR selbstkritisch. Die beiden
Staatssekretäre Gernot Erler (Auswärtiges Amt) und Peter Altmaier (Bundesministerium des Innern) gaben zu erkennen, dass bei dem unbestritten hohen Standard von Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gleichwohl ernste menschenrechtliche Probleme zu bewältigen blieben.
Als Beispiele nannten sie rassistische Vorurteile in der Gesellschaft, den faktischen Ausschluss von Menschen ohne Papiere von der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Gesundheit und Bildung oder auch menschenunwürdige Verhältnisse in manchen Pflegeheimen.

Quelle: institut-fuer-menschenrechte

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